Eine Gruppe von rund 15 Jugendlichen hat als Anschlusslösung an das Kinderparlament einen Jugendrat aufgebaut. Im Jugendrat engagieren sich mitwirkungserfahrene Jugendliche für Jugendanliegen und Jugendthemen über ihre eigenen Interessen hinaus. Der Gemeinderat wählt jeweils die Jugendlichen, erstmals im 2009.
Die Mitglider des Jugendrates
Clar Wyss (Präsidium)
Ragavi Subramaniam (Vize-Präsidium)
Andrea Blatter (Finanzen)
Marigona Isufi (Administration)
Luse Marti (Mitglieder, Kontakt für Jugendliche)
Theodor Hilber (Öffentlichkeitsarbeit)
Die bisherigen Geschäfte des Jugendrates
Anstimmen und Wählen ab 16 Jahren
Easy-Abstimmungsbüchlein
Kreativ-Tagung des Jugendamtes zum Thema "wie gelangen Informationen wirkungsvoll zu Kindern und Jugendlichen"
Beitritt dsj (Dachverband Schweizerische Jugendverbände)
Vewaltungs-Veranstaltung "WissenStadtEsen"
Debattiercup
Vernehmlassung Sport- und Bewegungskonzept
Jugend-Grossrats-Tag (Gesprächsleitung)
Für weitere Infos: www.jugendratbern.ch
Die Vorgeschichte
Anpassung der gemeinderätlichen Kommissionsverordnung
Politische interessierte Berner Jugendliche möchten in der Stadt Bern einen Jugendrat
Eine Gruppe von politisch interessierten und mitwirkungserfahrenen Jugendlichen aus der Stadt Bern hat nach einer Anschlussmöglichkeit an das Kinderparlament gesucht. Dabei stiessen sie auf den Jungen Rat in Basel, in dem politisch interessierte Jugendliche im Alter zwischen 14 und 25 Jahren ihre Meinung als Jugendliche vertreten und auch bei Themen mitreden können, die vor allem Kinder und Jugendliche betreffen ( z.B Stimmrechtalter 16, Schulsystem).
Die Jugendgruppe kam zum Schluss, dass ein Jugendrat in ähnlicher Form auch in Bern eine gute Anschlussmöglichkeit nach dem Kinderparlament sein könnte.
Die Jugendlichen stellen ihre Idee Frau Gemeinderätin Olibet vor
Eine ca. 12-köpfige Gruppe hat ihre Idee des Jugendrates am 6. Dezember 2007 der Gemeinderätin Edith Olibet vorgestellt. Diese fand es eine sehr gute Idee und hat die Umsetzbarkeit genauer abklären lassen. Im Dezember 2008 hat der Gemeinderat vom Anliegen der Jugendlichen Kenntnis genommen und die Vernehmlassung veranlasst.

